AGBs Swiss Wedding Award

AGBs

Geltungsbereicht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Geschäftsbereich des Swiss Wedding Award (nachfolgend «SWA“ genannt). Der SWA besitzt und betreibt die Plattform www.swissweddingaward.ch und erbringt darauf entgeltliche und unentgeltliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verleihung der Goldenen Bänder des Swiss Wedding Award.  Diese AGB gelten für die obengenannten Bereiche sowie die weiteren Dienstleistungen, welche der SWA direkt und indirekt gegenüber dem Kunden erbringt.

Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der gebuchten Packages, inkl. der  Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Produkte der Firma bezieht oder benutzt (Lizenz).

Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF).
Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt) und weiter allfälliger Steuern. Der SWA behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www.swissweddingaward.ch oder gemäss der separaten Preisliste des SWA. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

Bezahlung

Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder per Vorauskasse zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, ist eine Teilnahme am Swiss Wedding Award nicht möglich. Dem SWA steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern.

Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt der SWA ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Leistungen, welche zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses online publiziert sind oder waren.

Lizenz

Die Firma gewährt dem Kunden das Recht, die Dienstleistungen der entsprechenden Packages zu nutzen. Diese Nutzungsrechte sind nicht exklusive, unübertragbar und auf die Nutzung durch den Teilnehmendenbeschränkt. Die einzelnen Dienstleistungen dienen als Vorlagen und dürfen vom Teilnehmenden lediglich als Vorlage und für eigene Zwecke genutzt werden. Jegliche Weitergabe an Dritte sowie anderweitige Nutzung, kommerzieller oder anderer Natur ist untersagt.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsrechte lediglich im gewährten Umfang auszuüben. Für den Inhalt der erfassten Daten und Informationen ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch den SWA erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen an den SWA. Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB zudem, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Der Kunde erklärt mit der Registrierung ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den Rechten Dritter, den guten Sitten und dem Gesetz in Übereinstimmung sind.

Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist zur umfassenden und prompten Mitwirkung verpflichtet. Er hat dem SWA jegliche im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung erforderlichen Unterlagen vollständig und inhaltlich korrekt zu übergeben. Der SWA geht davon aus, dass die gelieferten Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind, sowie den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen.

Rücktritt

Beide Parteien haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die zurücktretende Partei hat die bereits getätigten Aufwendungen der anderen Partei vollumfänglich zu entgelten. Ein Rücktritt zu Unzeiten ist nicht zulässig. Es werden dem Kunden die durch den Rücktritt verursachten Kosten in Rechnung gestellt.

Ausschluss

Falls die Jury zu dem Schluss gelangt, dass eine Firma entweder nicht bewertbar ist oder die erforderliche Mindestanzahl von 11 Goldenen Bändern nicht erreicht werden kann, erfolgt der Ausschluss der betreffenden Firma aus dem Bewertungsprozess. Die Jury informiert die betroffene Firma über diesen Ausschluss, und ab diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Marketingleistungen seitens der Organisation erbracht.

Die bereits bezahlte Teilnahmegebühr wird in diesem Fall bis auf die Basiskosten von CHF 190 zurückerstattet. Die Umtriebsgebühr von CHF 190 wird nicht erstattet, da sowohl der Bewertungsaufwand der Jury als auch die Dienstleistungen der Organisation zu diesem Zeitpunkt bereits erbracht wurden.

Upgrade

Ein Upgrade von einem kleineren zu einem grösseren Package ist jederzeit möglich. Der Downgrade wird jedoch ausgeschlossen. Hat der Kunde ein grösseres Package gewählt und bezieht nicht alle Dienstleistungen, hat er kein Anspruch auf eine Rückvergütung.

Gewährleistung

Der SWA bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit von www.swissweddingaward.ch und unternimmt angemessene Vorkehrungen um die Website vor Eingriffen Dritter zu schützen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein Unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren von www.swissweddingaward.ch und den angebotenen Dienstleistungen geben und auch nicht gewährleisten, dass die Dateien virenfrei sind. Der SWA leistet keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der Publizierten oder übermittelten Informationen und Unterlagen. Sie kann zudem keine Gewährleistung geben für Nicht-Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe etc.,die die Benutzung der Dienstleistung beeinträchtigen, die Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC) des Kunden beschädigen oder ihn anderweitig schädigen. Der SWA kann keine Gewähr für die sachliche und inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten, publizierten oder übermittelten Informationen und Prozesse sowie des Arbeitsresultats der Dienstleistungen leisten. Ein allfälliges Problem oder ein Defekt ist dem SWA umgehend mitzuteilen.

Haftung

Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung, des Produkts oder der Lizenz beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom SWA jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website des SWA in Kraft.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

Jury

Die Jurymitglieder sind dem SWA und den Teilnehmenden gegenüber dafür verantwortlich, dass der Wettbewerb ordnungsgemäß durchgeführt wird und unterstehen der Treue und Sorgfaltspflicht. Die Jurymitglieder übernehmen gegenüber den Teilnehmenden eine ethische und fachliche Verantwortung. Sie verpflichten sich zur Gleichbehandlung der Teilnehmenden und zum fairen Wettbewerb. Das Jurymitglied verpflichtet sich, Stillschweigen nach Aussen zu bewahren und keine Informationen an Dritte oder an die Presse weiterzugeben. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind Eigentum des SWA und dürfen weder kopiert noch an Dritte weitergeleitet werden. Sollte ein Jurymitglied persönlich zu einem Teilnehmenden des SWA stehen, so besteht die Befangenheitsklausel und das Jurymitglied tritt bei der betroffenen Bewertung in den Ausstand. Die Organisatorinnen des SWA stehen unabhängig zur Jury. Einzig die Jury bewertet im Rahmen der genannten Vorgaben die Teilnehmenden.

Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

AGBs: Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz des SWA zuständig. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.