Teilnahmebedingungen im Detail

Swiss Wedding Award = SWA

Der Swiss Wedding Award (nachfolgend SWA genannt) ist ein Projekt und Produkt der Maja Giger GmbH. Die Veranstalterin und Organisatorin ist die Maja Giger GmbH. Beim SWA werden alle teilnehmenden Unternehmen, unabhängig voneinander, von einer unabhängigen Jury zu vorher festgelegten, öffentlich zugänglichen Kriterien bewertet und mit den goldenen Bändern und dem Qualitätslabel der Hochzeitsbranche ausgezeichnet. Teilnehmen können alle Unternehmen, welche mit ihren Dienstleistungen in der Hochzeitsindustrie tätig sind. Die Firma muss einen Schweizer Firmensitz haben und mindestens zwei Jahre auf dem Markt tätig sein. Sie muss in der Schweiz tätig sein, jedoch kann der Wirkungskreis international sein. Das teilnehmende Unternehmen wird von einer Ansprechperson vertreten. Diese ist bei der Anmeldung anzugeben und für weitere Auskünfte, Korrespondenzen und Informationen die Kontaktperson des SWA.

Gebühren

Die Teilnahme beim SWA kostet eine Gebühr, wofür es verschiedene Packages zur Auswahl gibt und mit Marketingleistungen verknüpft sind, welche das SWA erbringt. Die Packagegebühr für die Teilnahme muss vollständig, gemäß der Rechnungsstellung einbezahlt werden. Durch die fristgerechte Bezahlung der Teilnahmegebühr für das ausgewählte Package, erklärt sich das teilnehmende Unternehmen automatisch und ausdrücklich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden und leistet für die daraus entstehenden Verpflichtungen nachfolgende Rechtsgewähr. Sollte sich ein Unternehmen in verschiedenen Kategorien anmelden, fällt die Teilnahmegebühr pro Kategorie an. Die Teilnahmegebühr fällt unabhängig davon an, wie die Firma von der Jury bewertet wird. Die Veranstalter des SWA behalten sich das Recht vor, Einreichungen, die den Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, zurückzuweisen. Im Falle einer Zurückweisung wird die Teilnahmegebühr nicht in Rechnung gestellt, rückerstattet bzw. die Rechnung storniert. Die Organisation des SWA verpflichtet sich die gebuchten Marketingleistungen zu erbringen. Sollte aufgrund nicht vorhersehbarer Dinge die Erbringung einer Leistung nicht möglich sein, wird eine gleichwertige zur Verfügung gestellt.

Pflichten der teilnehmenden Unternehmen

Das teilnehmende Unternehmen verpflichtet sich, die Unterlagen zur erfolgreichen Teilnahme fristgerecht einzureichen und die Anforderungen für die Umsetzung der Marketingleistungen zu erfüllen. Sollte dies nicht erbracht werden, wird der TeilnehmerIn von der Teilnahme ausgeschlossen und die Marketingmassnahmen werden gestoppt. Die Teilnahmegebühr wird nicht zurückerstattet. Das teilnehmende Unternehmen leistet dafür Gewähr, dass sie mit Zustimmung der involvierten und dokumentierten Rechteinhabern über die Daten, welche eingereicht werden, verfügen und diese der Jury und der Organisation des SWA zur Kenntnis geben dürfen. Weiter leistet das teilnehmende Unternehmen Gewähr, dass sie den Organisatoren des SWA die zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkten, jedoch nicht exklusiven Verwendungsrechte an den zur Verfügung gestellten digitalen und analogen Daten sämtlicher Texte, Bilder und Illustrationen übertragen dürfen und bei allen beteiligten Rechteinhabern die entsprechenden Verwendungsrechte eingeholt haben.

Bewertung

Für die Bewertung des Unternehmens durch die Jury muss bis zum 31. 08.23 eine Präsentation für die Bewertung der Kriterien eingereicht werden. Die eingereichten Präsentationen werden vom SWA für die Bewertung verwendet, werden nicht veröffentlicht und vertraulich von der Organisation des SWA, sowie den Jurymitgliedern behandelt. Hingegen verwendet wird das nebst der Präsentation, zusätzlich eingereichte Foto- und Videomaterial zum Zwecke der Veröffentlichung der Auszeichnung. Mit der Teilnahme erklärt sich die teilnehmende Firma mit der Nennung und Veröffentlichung seines Namens/Firma als Ausgezeichnete einverstanden.

Kategorien

Die Bewertung der teilnehmenden Firmen in der jeweiligen Kategorie liegt im freien Ermessen der Jury und unterliegt einem vorher festgelegten Kriterienkatalog. Die Auswahl der Jurymitglieder obliegt der Veranstalterin. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weder die Organisatorinnen des SWA noch die Jury, können im Zusammenhang mit dem Wedding Award Switzerland und die den Award begleitende Kommunikation beklagt werden. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei deliktischem Handeln und Exponenten.

Die teilnehmenden Unternehmen erklären sich damit einverstanden, ihre Auszeichnungen im Produkt Golden Guide Switzerland, welcher nach der Award Verleihung lanciert wird, zu veröffentlichen. Die Daten dazu werden vom teilnehmenden Unternehmen separat zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.

Die Jury

Die Jury behält sich vor, von den teilnehmenden Firmen zusätzliche Informationen einzuholen. Ausschluss vom Verfahren bzw. Nichtnominierungen müssen nicht begründet werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren besteht auch im Falle einer Nichtnomination nicht. Sollte aufgrund der Wirtschaftslage oder höherer Gewalt der SWA nicht durchgeführt werden können, behalten sich die Veranstalter das Recht vor, die Durchführung abzusagen. In einem solchen Fall wird, bis auf eine Umtriebsauslage von CHF 100 für bereits geleistete Werbungen und Arbeiten, keine Rechnung der Teilnahmegebühr gestellt.

Teilnahmebedingungen erstellt von Maja Giger GmbH Wolfhausen am 1. März 2022